BGH-Urteil: Keine Störerhaftung bei gehacktem WLAN-Passwort

Sicherheitslücken bei Routern dürfen nicht zu Lasten von Nutzern gehen. Wer sein voreingestelltes individuelles WPA2-Passwort nicht ändert, verletzt laut BGH nicht seine Sorgfaltspflicht. (Router, DSL)
Quelle: Golem

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