Recht auf Datenportabilität soll Meta- und Rohdaten umfassen

Der Anspruch aus der Datenschutz-Grundverordnung auf die Herausgabe persönlicher Informationen sei breit auszulegen und beziehe sich etwa auf Rohdaten von Fitness-Armbändern oder Smart Meter, meinen die EU-Datenschutzbeauftragten.

Quelle: Heise Tech News

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