Mobilcom-Debitel: Mobilfunkverträge dürfen nicht mehr als zwei Jahre laufen

Wer bisher bei Mobilcom-Debitel vor Ablauf eines Zweijahresvertrags verlängert hat, erhielt den neuen Vertrag zusätzlich zum alten dazu. Die Laufzeit lag dadurch bei über zwei Jahren, weswegen die Verbraucherschutzzentrale vor dem Landgericht Kiel geklagt hat – erfolgreich. (Mobilcom, Smartphone)
Quelle: Golem

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