Handyverträge: Mobilcom-Debitel muss kassierte "Nichtnutzungsgebühr" abführen

Das Landgericht Kiel hat Mobilcom-Debitel dazu verurteilt, sechsstellige Gewinne aus einer rechtswidrig erhobenen "Nichtnutzungsgebühr" an die Staatskasse zu überweisen. Der Mobilfunkanbieter ist in Berufung gegangen.

Quelle: Heise Tech News

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