EU-Binnenmarkt: Verbraucher erhalten Recht auf Software-Updates

In der EU gelten künftig gleiche Rechte beim Kauf im Internet oder im Laden. Verbraucher erhalten zudem mehr Ansprüche bei defekten Produkten oder Software-Fehlern bei smarten Geräten. Die Nachweispflicht geht auf den Verkäufer über. (Onlineshop, Studie)
Quelle: Golem

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