Seit zwei Jahren sollte sich die Furcht vor hohen Abmahnkosten bei offenen WLANs erledigt haben. Doch trotz der gesetzlichen Abschaffung der Störerhaftung bleiben Rechtsunsicherheiten bestehen. (Störerhaftung, WLAN)
Quelle: Golem
Seit zwei Jahren sollte sich die Furcht vor hohen Abmahnkosten bei offenen WLANs erledigt haben. Doch trotz der gesetzlichen Abschaffung der Störerhaftung bleiben Rechtsunsicherheiten bestehen. (Störerhaftung, WLAN)
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