Nach einem Urteil des OLG Celle ist ein Instagram-Beitrag nicht ausreichend als Werbung erkennbar, wenn der Hashtag „#ad“ nicht deutlich und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
Quelle: Heise Tech News
Nach einem Urteil des OLG Celle ist ein Instagram-Beitrag nicht ausreichend als Werbung erkennbar, wenn der Hashtag „#ad“ nicht deutlich und nicht auf den ersten Blick erkennbar ist.
Quelle: Heise Tech News