Pay-by-Call: Eltern haften nicht für unerlaubte Telefonkäufe der Kinder

Die telefonische Abwicklung von Einkäufen muss immer vom Anschlussinhaber autorisiert werden. Missbrauchsgefahren gibt es aber weiter bei anderen Telefondiensten. (Games, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem