Landgericht Traustein: Postfach im Impressum einer Webseite nicht ausreichend
Eine einfache Angabe des Postfachs im Impressum einer Website ist ein Wettbewerbsverstoß. WeitereAngaben wie die Telefonnummer, das Vereinsregister oder die E-Mail-Adresse dürfen nicht fehlen. (Politik/Recht, Internet)
Quelle: Golem