Verbraucherschützer sahen mit einer vertraglichen Bestimmung einer Tochterfirma der Deutschen Telekom für eine umfassende werbliche Kundenansprache die Konsumenten benachteiligt. Die Berufungsinstanz folgte ihnen.
Quelle: Heise Tech News
Verbraucherschützer sahen mit einer vertraglichen Bestimmung einer Tochterfirma der Deutschen Telekom für eine umfassende werbliche Kundenansprache die Konsumenten benachteiligt. Die Berufungsinstanz folgte ihnen.
Quelle: Heise Tech News