Die Deutsche Telekom wollte das Sonderkündigungsrecht aushebeln, weil ein Preisnachlass gewährt wurde. Das hat ein Gericht nicht zugelassen. (Telekom, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem
Die Deutsche Telekom wollte das Sonderkündigungsrecht aushebeln, weil ein Preisnachlass gewährt wurde. Das hat ein Gericht nicht zugelassen. (Telekom, Verbraucherschutz)
Quelle: Golem