Datenschutzbehörden können von Fanpage-Betreibern die Deaktivierung des Angebots verlangen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Anbieter als “Türöffner” für Facebooks Datensammelei. (Datenschutz, Soziales Netz)
Quelle: Golem
Datenschutzbehörden können von Fanpage-Betreibern die Deaktivierung des Angebots verlangen. Das Bundesverwaltungsgericht sieht die Anbieter als “Türöffner” für Facebooks Datensammelei. (Datenschutz, Soziales Netz)
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