Kommerzielle Anbieter offener WLANs können teilweise aufatmen: Der EuGH erklärte Abmahnkosten und Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen für unzulässig. Aber das Urteil hat einen großen Haken. (Störerhaftung, WLAN)
Quelle: Golem
Kommerzielle Anbieter offener WLANs können teilweise aufatmen: Der EuGH erklärte Abmahnkosten und Schadenersatz bei Urheberrechtsverletzungen für unzulässig. Aber das Urteil hat einen großen Haken. (Störerhaftung, WLAN)
Quelle: Golem