Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Gefahr für den Journalismus. (Gesellschaft für Freiheitsrechte, Internet)
Quelle: Golem
Der neue Straftatbestand der Datenhehlerei ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts keine Gefahr für den Journalismus. (Gesellschaft für Freiheitsrechte, Internet)
Quelle: Golem