Keine Ausnahme bei Haftbefehl: Assange darf nicht zu Beerdigung

Wenn der Wikileaks-Gründer die Botschaft Ecuadors verlässt, um an der Beerdigung eines Freundes teilzunehmen, würde man ihn verhaften. Das schwedische Recht lässt eine Aussetzung von Haftbefehlen nicht zu.

Quelle: Heise Tech News