Recht auf Vergessenwerden: Google muss Links nicht weltweit auslisten

Suchmaschinenbetreiber müssen das Recht auf Vergessenwerden nicht weltweit umsetzen. Beanstandete Links müssen nach einem Urteil des EuGH nur innerhalb der EU ausgelistet werden und per Geoblocking unzugänglich bleiben. (EuGH, Google)
Quelle: Golem

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